|
Die Heilpraktiker Ausbildung stellt eine Alternative dar, nichtärztlich zu behandeln und Diagnosen zu stellen. Die Ausbildung kann je nach Schule sehr unterschiedlich aufgebaut sein und setzt oftmals einiges an Praxiserfahrung voraus. Die Prüfung selbst wird in den einzelnen Bundesländern vorgenommen, da wo der Wohnsitz des angehenden Heilpraktikers ist. Da die Ausbildung zum Teil auf wissenschaftlich nicht nachgewiesenen Methoden beruht, kann es sein, dass die Gebührenabrechnung mit den gesetzlichen Gesundheitskassen nicht möglich ist. So müssen die Patienten die Behandlungskosten selbst übernehmen. Der Heilpraktiker ist an das Heilpraktikergesetz gebunden, dafür darf er die Funktion des Behandlers übernehmen.
In den nachfolgenden Rubriken erfahren Sie, auf was es ankommt, wenn Sie sich für die Ausbildung zum Heilpraktiker entscheiden. Im Wesentlichen erfahren Sie etwas über die Ausbildungsinhalte, Therapieangebot, die Prüfung, die entstehenden Kosten, die Schwerpunkte und dem Heilpraktikergesetz.
Schwerpunkte Heilpraktiker und Heilpraktiker Psychotherapie
Der Unterschied zwischen dem klassischen Heilpraktiker, auch großer Heilpraktiker genannt und der psychotherapeutischen Ausbildung ist es, dass der Heilpraktiker Psychotherapie nur psychische Leiden diagnostizieren und heilen darf. Mit der großen Ausbildung dürfen Sie auch körperliche Leiden heilen und diagnostizieren. Wir stellen Ihnen die Ausbildung zum großen Heilpraktiker vor, welche auch die psychischen Komponenten beinhaltet.
Zugangsvoraussetzungen:
Der Zugang zu dem Beruf ist mindestens der Hauptschulabschluss, aber je höher der Abschluss umso eher steigt die Wahrscheinlichkeit bei der Schule angenommen zu werden. Zu beachten ist auch das Mindestalter von 25 Jahren. Eine medizinische Vorbildung ist keine Voraussetzung.
Die Erlaubnis wird auch nicht erteilt, wenn
- keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt (abhängig vom Bundesland, vermehrt aufgehoben)
- die sittliche Zuverlässigkeit fehlt
- gesundheitliche Aspekte der Ausübung des Berufs entgegensprechen
- es Bedenken bezüglich der Volksgesundheit gibt
Die Ausbildungsdauer beträgt zwischen einem und drei Jahren, je nach Ausbildungsinstitut und Ausbildungszeitform (Vollzeit, Teilzeit, Wochende oder in Abendform). Ebenfalls sind denkbar das Selbstlernstudium und das Fernstudium zum Heilpraktiker.
Die Ausbildungsinhalte
Die wesentliche Inhalte einer Ausbildung zum Heilpraktiker sind die menschliche Anatomie und Physiologie des Körpers, die Pathophysiologie, die Infektionslehre, die medizinischen Gesetze, die Psychologie und Psychopathologie, Medizin im Notfall, die Pharmakologie, Diagnose und Therapiemöglichkeiten, die naturheilkundlichen Aspekte, der Umgang mit Injektionen und Wissen über die Laborarbeit.
Die Therapien und Verfahren gliedern sich nach folgendem Schema:
- Manuelle Verfahren - Die manuellen Verfahren bzw. Therapien sind Behandlungen gegen Funktionsstörungen des Halte- und Bewegungsapparates. Die Behandlung wird hauptsächlich mit den Händen vorgenommen, so zum Beispiel die Osteopathie.
- Invasive Verfahren - Bei der invasiven Therapie werden Instrumente, Spritzen und Infusionen benutzt, um eine Heilung herbeizuführen. Beim Heilpraktiker betrifft dies hauptsächlich die Therapie mit Akupunktur (Nadeln) oder die Behandlung mit Injektionen.
- Energetische Verfahren - Ganzheitliche Ansätze mit oder ohne Medikamentenvergabe, so zum Beispiel die Bachblütentherapie, Homöopathie.
- Weitere Verfahren oder Therapien - Psychotherapie, systemische Aufstellungen, Farbtherapie usw.
In der Navigation auf der rechten Seite finden Sie weitere Therapie- und Behandlungsformen, welche angeboten werden können. Manche davon werden von den gesetzlichen Kassen übernommen. Private Krankenversicherungen übernehmen oftmals mehr Behandlungsmöglichkeiten, auch solche die wissenschaftlich nicht nachgewiesen sind.
Die Inhalte und Aufgaben können weiterhin folgende Themen umfassen:
- Anatomie, Herzkreislaufsystem, Atmung, Verdauung, Verdauungsorgane, das Nervensystem und die Sinnesorgane, das endokrine System, der Bewegungsapparat, Blutbild und Haut
- Die Entstehung von Krankheiten
- Techniken der Anamneseerhebung
- Durchführung von Diagnose und weiterführenden Untersuchungen
- Rechtliche Grenzen bei der nichtärztlichen Ausübung
- Diagnostische und therapeutische Verfahren der Naturheilkunde (Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur,Massagetechniken, um nur einige zu nennen)
- Hygienevorschriften in der Praxis
- Gefahren und Grenzen der Diagnose und Therapie
- Psychologische bzw. psychosomatische Gründe für Krankheiten
- Arzneimittel und deren Wirkweisen
- Die Interpretation von Laborwerten
- Ernährungslehre und Krankheiten
- Umgang mit Notfällen erkennen und versorgen
- Informationen und Wissen zur Gründung einer eigenen Praxis
- Evtl. Praktikum, wenn in der Ausbildung vorgesehen
Die entstehenden Kosten
Die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker hängen davon ab, welches Ausbildungsinstitut sie gewählt haben und wie hoch der Betreuungsaufwand ist. Weitere Kriterien spielen eine Rolle, so zum Beispiel die eingesetzten Dozenten, die Wahl eines Fernstudiums oder wie gut die Vorbereitung auf Prüfung vom Institut vorgenommen wird.
Bei den Kosten sollten Sie nicht unbedingt auf die Höhe achten, sondern auf die Leistung die Sie dafür erhalten. Genau so wichtig ist es, ob Sie ein Selbstlerner sind oder lieber die Dozentennähe wünschen.
Grundsätzlich kosten die Ausbildungen bei sehr intensiver Ausnutzung zwischen 5.000,00 € und 7.500,00 €. Im Fernstudium haben Sie bereits die Möglichkeit zwischen 1.500,00 € und 2.000,00 € die Ausbildung zu absolvieren.
Danach kommen noch die Prüfungsgebühren zwischen 300,00 € - 350,00 € und Verwaltungsgebühren (Kosten für die Erlaubnis ca. 80,00 € und bei Nichtbestehen der Prüfung entstehen ca. 60,00 € für den Ablehnungsbescheid). Die Gebühren bzw. Kosten variieren von Bundesland zu Bundesland.
Prüfung und Prüfungsvorbereitung
Die Heilpraktikerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst 60 Fragen im Multiple Choice Verfahren, wobei eine ERfolgsquote von 75 % erreicht werden muss, sprich 45 Fragen müssen richtig beantwortet sein. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten
Der mündliche Teil der Prüfung, wird von einem Amtsarzt und Beisitzern eine praktische Aufgabe gestellt, welche auch mündlich zu beantworten ist. Fragen beziehen sich auf die Diagnose oder Therapie eines Fallbeispiels.
Die schriftliche und mündliche Prüfung müssen zusammen bestanden werden, ansonsten müssen beide Prüfungen wiederholt werden. Die Prüfung kann zu zwei festgelegten Terminen, meist einer im Frühjahr und ein anderer im Spätjahr, durchgeführt werden.
Der kleine Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker Psychotherapie beantwortet in der schriftlichen Prüfung 28 Fragen und muss mindestens 21 Fragen richtig beantworten, um zu bestehen. Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Die mündliche Prüfung ist begrenzt auf die Diagnose und Therapie der Psychotherapie.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung haben Sie die Möglichkeit einschlägige Literatur, Lernvideos oder das Know-how von Ausbildungsinstituten zu benutzen. Gerade das Wissen von Instituten, welche die Lerninhalte vermitteln, haben natürlich auch sehr viel Erfahrung mit den Prüfungen in Ihrem Bundesland.
Therapie- und Behandlungalternativen
Akupunktur, Aromatherapie, Astrologie, Atemtherapie, Augentraining, Autogenes Training, Ayurveda, Bachblütentherapie, Bioenergetik, Chakra Arbeit, Craniosacraltherapie und Osteopathie, EMDR Traumatherapie, Energiearbeit, Familientherapie, Farbtherapie, Feldenkrais, Fussreflexzonen, Geistheilung, Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Heilfasten, Heilige Geometrie (Blume des Lebens), Homöopathie, Kinesiologie, Krebstherapie (Heilpilze, Enzyme und Vitamin B 17), Heilen mit Edelsteinen, Logotherapie, Matrix und Quantenheilung, Polaritätstherapie, Primärtherapie, Qi Gong, Progressive Muskelentspannung, Radiästhesie, Rebirthing, Reiki, Reinkarnationstherapie, Schamanismus, Schüssler Salze, Kiatsu oder Shiatsu, Simonton Training, Tanztherapie, Trancearbeit, Vivation und Yoga.
Es gibt natürlich noch viele andere Therapie- und Behandlungsalternativen, welche Sie einsetzen können. Die meisten Heilpraktiker spezialisieren sich auf 4 - 8 Verfahren und bauen diese dann weiter aus.
Heilpraktikergesetz
Das Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 ist ein sehr kleines Gesetz, welches aus 8 Paragraphen besteht. Unter anderem werden folgende Aussagen getroffen:
- § 1 besagt, dass Sie, um Heilkunde auszuüben entweder Arzt sein müssen oder eine Erlaubnis brauchen. Die Heilkunde und Diagnose darf gewerblich nur ausführen, wer dazu berechtigt ist. Heilen und lindern dürfen auch die mit Heilpraktiker betitelten Menschen. Insbesondere werden Tätigkeiten und Diagnosen am Menschen mit Leiden und Körperschäden angesprochen.
- § 2 besagt, dass Menschen, die die Befähigung besitzen eine medizinische Ausbildung zu absolvieren, zu dieser Ausbildung zugelassen werden können.
- § 3 legt fest, dass ein Heilpraktiker nicht umherziehen darf, sondern einen festen Wohnsitz oder Praxis haben muss, um sein Gewerbe auszuführen.
- § 4 (leer)
- § 5 Regelt die Strafen mit Erlaubnis nach § 1 (Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe)
- § 5a) regelt die Ordnungswidrigkeiten (Umherziehen) Geldstrafe bis zu 2.500,00 €.
- § 6 schließt die Zahnheilkunde aus
- § 7 Durchführungsverordnung zur Erlaubnis HeilprGDV 1
- § 8 in Krafttreten des Gesetzes
Das ist die Kurzform der Inhalte. Bitte lesen Sie dazu auch den originalen Gesetzestext HeilprG
Adressen und Webseiten der Prüfungsbehörden oder weiterführende Info
Hier erhalten Sie die Weblinks zu den zuständigen Prüfungsbehörden der jeweiligen Bundesländer zur Heilpraktikerprüfung. Weitere und detaillierte Informationen zur Prüfung.
Weblinks:
|